Leitfaden
Die Spruchweisheiten unserer jagdlichen Altvorderen waren häufig deftig, aber zutreffend. Diese Spruchweisheiten haben auch in der heutigen Zeit noch ihre Berechtigung. Sie sind allerdings nicht immer auf unsere Zeit in vollem Umfang übertragbar. Der heutige, jagende Mensch sollte auf jeden Fall vor dem Erwerb eines Jagdhundes gewissenhaft prüfen, ob tatsächlich ein Hund benötigt wird. Die nachstehenden Denkanstöße möchten Ihnen nichts vorschreiben, sondern lediglich auf einige Klippen und beachtenswerte Wahrheiten hinweisen. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass Sie aufgefordert sind, sich mit der Materie zu beschäftigen und selbst Argumente „für und wider“ zu suchen.
- Habe ich genügend Zeit und Arbeit für den Hund oder ist er nur ein Statussymbol?
- Traue ich mir zu, einen Welpen abzuführen und zu einem brauchbaren Jagdgehilfen auszubilden oder kaufe ich mir einen fertigen Jagdhund?
- Wo wird er untergebracht?
- Im Zwinger mit/ohne Auslauf im Garten? In der Wohnung?
- Lebe ich auf dem Lande oder in einer 2-Zimmer Wohnung in der Großstadt?
- Wird der Hund jeden Tag seinen benötigten Auslauf haben?
- Habe ich meinen Wunsch mit der Familie durchgesprochen?
- Sind sich alle Familienangehörige darüber im klaren, dass der Hund viel Zeit für sich in Anspruch nehmen wird?
- Der Hund ist ein Meutetier. Wird er in die Familie aufgenommen und erfährt er hier die liebevolle Zuwendung und auch Konsequenz, die er benötigt?
- Wir fahren jedes Jahr in Urlaub, können wir das auch mit Hund?
- Gibt es im Bekanntenkreis diesbezüglich Erfahrungen?
- Wie werden sich unsere Nachbarn zu dem geplanten Familienzuwachs verhalten?
Wenn „Frau oder Mann“ nach gründlichen Recherchen die Wahl für eine bestimmte Rasse getroffen hat, beginnt die Suche nach einem geeigneten Züchter. Information ist nicht alles, aber bestimmt die Hälfte der Miete. Diese erhalten sie u. U. aus dem jagdlichen Bekanntenkreis und natürlich aus den verschiedenen Jagdzeitschriften unter der Rubrik „Hundemarkt“. In diesen Inseraten finden Sie die Anschriften bzw. die Internetadressen der verschiedensten, seriösen Zuchtvereine. Leider inserieren dort auch die Schwarz- und Vermehrungszüchter. Diese Leute verkaufen Hunde, die nicht dem Zuchtstandard der Rasse entsprechen. Häufig werden auch Elterntiere zur Zucht verwendet, die faktisch „zuchtuntauglich“ sind. Zuchtuntauglich bedeutet, dass die Tiere „zuchtausschließende Mängel“ (z. B. hochgradige Hüftgelenkdysplasie ) haben. In beiden Fällen (Schwarz- und Vermehrungszucht) erhalten die Nachkommen keine Papiere (Ahnentafel) des zuständigen Zuchtvereins. Für den Käufer eines solchen Hundes bedeutet dies, dass der Hund auf keiner Zuchtprüfung geführt werden kann und in Hessen auch nicht für die Brauchbarkeitsprüfung zugelassen wird. Vorsicht: Da es bei Schwarz- und Vermehrungszüchtern um viel Geld geht, ist auch die Herstellung von Ahnentafeln für diese Leute kein allzu großes Problem.
Bitte beachten:
- Kaufe nur einen Jagdhundwelpen mit anerkannten Papieren des JGHV
- Nur mit solchen Hunden können Prüfungen, die die jagdliche Brauchbarkeit des Hundes bestätigen, abgelegt werden.
- Ohne den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit des Hundes besteht aber in aller Regel kein Versicherungsschutz bei einem Versicherungsfall.
Auf der Frontseite der Ahnentafel sind in aller Regel 3 Embleme zu erkennen. Der erste Stempelabdruck stellt den „Sperlingshund“ des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) dar. Dieser Aufdruck besagt, dass der ausstellende Zuchtverein Mitglied im JGHV ist. Damit ist der Führer dieses Hundes berechtigt, ihn auf allen Verbandsprüfungen zu führen, die für diese Rasse vorgesehen sind.
Das zweite Emblem stellt den Stempelabdruck des Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) dar. Der VDH ist der für Deutschland zuständige Dachverband aller Hundezuchtvereine, die sich den Regeln der Federation Cynologique International (FCI) unterworfen haben. Der VDH ist zuständig für die Zucht gesunder Rassehunde, die mit allen rassetypischen Merkmalen ausgestattet sind.
Der dritte Stempelaufdruck ist der der Federation Cynologique International. Der FCI ist der Weltverband für das Hundewesen, dem wiederum der VDH als deutsche Vertretung angehört. Bei der FCI sind die Rassestandards hinterlegt und geschützt. Für den Käufer, der sich einen Jagdhund zulegen möchte, ist das wichtigste Emblem auf einer Ahnentafel immer der „Sperlingshund“ des JGHV. Der Käufer eines Jagdhundes sollte zwingend auf diesen Aufdruck achten. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Echtheit des Zertifikats sollte auf jeden Fall bei dem Zuchtverein der Rasse Auskunft über den Züchter eingeholt werden.
Sie haben einen Zwinger gefunden, der aus einer Verbindung Welpen anbietet. Die Elterntiere wurden auf verschiedenen Prüfungen, nach Auskunft des Züchters, mit gutem Erfolg geführt.
Die Züchter geben die Jagdhundewelpen, wenn sie 8 Wochen und älter sind, ab. Sehen Sie sich aber auf jeden Fall schon zu einem früheren Zeitpunkt die Welpen, die Hündin, die Unterbringung der Tiere und die Züchterin, den Züchter an. Wenn die Tiere und das Umfeld auf Sie einen guten Eindruck machen, dann fragen Sie bitte auch nach der tierärztlichen Betreuung der Hunde. Ein gutgeführter Zwinger wird darauf achten, dass das Muttertier gegen die üblichen Infektionskrankheiten nachhaltig durch die entsprechenden Impfungen geschützt ist. Der Muttertierschutz wird an die Welpen weitergegeben. Im Welpenalter von ca. 8 Wochen muss dann die sogenannte Grundimmunisierung durch den Tierarzt erfolgen. Der durchführende Tierarzt stellt auch den Impfpass aus. Wenn dies alles zu ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist, fragen Sie noch nach den Papieren (Stammbaum) der Welpen. In der Ahnentafel auf der Innenseite sind bis zur 4. Generation die jeweiligen Elterntiere mit allen Prüfungen und Leistungszeichen aufgeführt.
Wann beginne ich mit der Ausbildung (Früherziehung) bzw. Abrichtung (Dressur)?
Vor 150 Jahren wurde der junge Jagdhund erst mit einem Alter von 12 Monaten abgerichtet. Heute wissen wir, auf Grund der Verhaltensforschung, dass Welpen verschiedene Prägungsphasen (kurze Zeiträume) durchlaufen. Es handelt sich bei diesen Phasen um ein angeborenes Kurzzeitlernvermögen. Gelernt wird beispielsweise wer „Artgenosse", welches die „Beutetiere" usw. sind. Wird einer dieser Zeiträume ohne Erfolg durchlaufen, sind Verhaltensstörungen die unweigerliche Folge. Das heißt im Klartext, daß der Hundebesitzer auf keinen Fall diese Phasen vertrödeln darf und seinen Hund im Zwinger versauern lässt. Mit der Abrichtung des Welpen beginnt der Hundebesitzer ab dem 7. Lebensmonat. Die Früherziehung des Hundes aber, nicht die Abrichtung, beginnt schon beim und durch den Züchter. Siehe hierzu auch Punkt 2. die „Übergangsphase" und Punkt 3. die „Prägungsphase".
Die ersten 7-8 Lebenswochen eines Welpen unterteilen sich in:
- die vegetative Phase. Sie betrifft die 1. und 2. Woche und wird als Saug- und Schlafphase bezeichnet.
- die Übergangsphase. Sie beginnt etwa in der 3. Woche und dauert ca. 2 Wochen. In dieser Zeitspanne nehmen die Welpen ihre Umwelt, die Wurfgeschwister und auch den Menschen wahr. Der Kontakt mit Menschen, auch Fremden sollte jetzt häufig stattfinden.
- die Prägungsphase. In dieser Phase erfolgt die Prägung auf Artgenossen, Gewöhnung an die Umwelt und an den Menschen. In dieser Zeitspanne (ab der 5. Woche) sollte sich der zukünftige Hundebesitzer öfters mit den Welpen beschäftigen. So oft es der Züchter erlaubt und möglich macht.
Die Züchterin, der Züchter geben in aller Regel die Welpen in einem Alter von 8 Wochen an den späteren Besitzer ab. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe geht auch die Ausbildung des Welpen vom Züchter auf den Besitzer über.
In der Sozialisierungsphase (8.-12. Woche) sollte der Hundebesitzer den Welpen mit der neuen Umgebung bekannt machen. Viel Kontakt (natürlich auch Körperkontakt) des Hundes mit den menschlichen Artgenossen. Erziehung zur Stubenreinheit. Viel Bewegung im Freien. Aufenthalt, täglich mehrfach, kurz im Haus. Weisen Sie dem Hund einen, in Absprache mit der Familie, festgelegten Platz in der Wohnung, am Boden zu. Nicht auf den kalten Boden, sondern immer eine Decke oder Sauschwarte als Unterlage geben. Gewöhnung an Halsung und Riemen. Machen Sie den Hund mit dem Auto vertraut.
Ab dem 3. Monat ist bei warmen Wetter der Hund an das nasse Element zu gewöhnen. In dieser Zeit wird der Welpen auch an erlegtes Wild (Rehe, Kaninchen, Krähen, Raubwild usw.) gebracht.
Ab dem 5. Monat wird der Hund an den Schuss gewöhnt. Nicht auf dem Schießstand! Zeigen Sie dem Hund die weitere Umgebung, die Stadt, öffentliche Verkehrsmittel mit Benutzung, die Tierarztpraxis. Benutzen Sie auch die Übungs- oder Dressurangel, aber bitte, mit Maß und Ziel.
Nicht vergessen! Decken Sie sich bitte so früh wie möglich mit Niederwild (Kanin, Ente, Fasan, Krähen usw.) ein. Das Wild wird für das Apportieren dringend benötigt.
- 1 Umhängeriemen mit Halsung. Die Halsung muss einen Stopring besitzen, damit der Hund nicht gewürgt wird.
- 1 Feldleine, ca. 10-15m lang
- 1 Hundepfeife mit feinem Pfiff auf der einen Seite und auf der entgegengesetzten Seite mit Trillerpfiff.
- 1 Farbwalze, neu bzw. gereinigt für die ersten Apportierübungen.
- 1 Apportierbock, ca. 500g aus Holz. Der Biss (die Stelle, die der Hund später in den Fang nimmt) ist mit einem Tuch oder besser Balg (Kanin oder Hase) zu umwickeln.
- 1 Oberländer-Apportierbock mit Gewichten. Erforderlich für große Hunde.
- 1 Schweißriemen aus Leder oder besser Kunststoff, ca. 10m lang.
- 1 Schweißhalsung aus Leder. Die Halsung muß so groß sein, damit sie im geschlossenen Zustand über den Kopf des Hundes gestülpt werden kann.
- 1 Spritzflasche (Batteriewasserflasche) für die Aufnahme von Schweiß, zum Spritzen von Schweißfährten.
- 1 gegerbte oder getrocknete, rohe Rehwilddecke (Sommerdecke).
Bitte beachten: Dressurhalsbänder (Korallen- oder Stachelhalsung genannt), sind im Kurs nicht erlaubt.